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Neues aus der IT-Welt:
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05.01.2010
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Hinweise zu Kennzeichnungspflichten im Internet (Abmahnfallen):
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Für Firmen: Wussten Sie schon, dass jede E-Mail ein Geschäftsbrief ist?
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Seit 2007 ist die E-Mail einem Geschäftsbrief gleichzusetzen und muss bei Einzelfirma (nicht ins Handelsregister
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eingetragen) neben der Adresse der Firma mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen und den Nachnamen
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des Eigentümers enthalten (E-Mail-Signaturen überprüfen!).
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Für GmbHs und Firmen mit Handelsregistereintrag bitte selbst Pflichteinträge nachlesen, z.B. bei (IHK Stuttgart).
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Impressum Internetseiten:
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Nach Telemediengesetz (Jahr 2007) muss ein eine gewerbliche Homepage ein Impressum mit folgenden
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Angaben enthalten:
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- Name und ladungsfähige Anschrift des Anbieters (Postfach genügt nicht)
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- Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme (Telefon, Fax, E-Mail)
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- Angabe des Vertretungsberechtigten (bei Personengesellschaften)
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- Angabe der Aufsichtsbehörde (falls Tätigkeit behördliche Zulassung voraussetzt)
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- Benennung von Register und Registernummer (bei Handelsregistereintrag)
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- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (oder Steuernummer)
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- bei Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Architekten noch besondere Vorschriften
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Haftungsausschluss für verlinkte Seiten sollte auf der Internetseite vermerkt sein.
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Datenschutzerklärung sollte bei Shops und bei Internetseiten, auf denen z.B. über Kontaktformular Daten der
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Interessenten erhoben werden, enthalten sein.
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Verwendung von Fotos:
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keine unerlaubte Verwendung von fremden Fotos oder Musikdateien,
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bei gekauften Fotos Fotograf und Quelle angeben,
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bei eigenen Fotos beachten, dass Erlaubnis von abgebildeten Personen oder Privatgebäuden vorliegen muss.
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Internet-Shops und Ebay-Verkauf:
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Widerrufsbelehrung bei gewerblich angebotenen Artikeln muss deutlich und klar verständlich geschrieben sein,
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unter Angabe aller anfallenden Kosten bei Rückgabe.
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Bei Internet-Shops muss Rückgabe innerhalb 14 Tagen angeboten werden (laut Fernabsatzgesetz),
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bei gewerblichem Ebay-Verkauf derzeit sogar einen Monat.
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Zum genaueren Nachlesen:
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Sehr interessante Zusammenfassung: Die häufigsten Abmahngründe im Internet (Rechtsanwälte Terhaag & Partner).
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Sehr umfangreiches Merkblatt der IHK Nürnberg zu Rechtsfragen rund um das Internet (download pdf).
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Und "Marketing auf Twitter, Facebook & Co. – Sechs rechtliche Stolperfallen umgehen" (Rechtsanwalt Rolf Albrecht).
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30.10.2009
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Informationen zu Windows 7 - lohnt sich der Umstieg?
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Das Betriebssystem Windows 7 ist jetzt lieferbar. Es läuft (bei gleicher Hardwaregrundlage) schneller und stabiler als Vista,
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aber erst in den nächsten Wochen werden jetzt nach Markeinführung auf breiter Basis Erfahrungen mit dem neuen
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Betriebssystem gesammelt, wieweit es sich in der Praxis bewährt. Einige Drucker, Grafikkarten, Motherboards und Programme
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sind (noch ???) nicht mit Windows 7 kompatibel.
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Microsoft-Tool für Prüfung Upgrade-Fähigkeit Vista-Rechner - hier herunterladen......
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Kompatible Hardware- und Software-Liste - hier einsehen......
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Meine Empfehlungen:
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- bei Anschaffung eines Neugerätes ist auch der Erwerb des neuesten verfügbaren Betriebssystems zu empfehlen, wenn die Pro-
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gramme und Peripheriegeräte, die eingesetzt werden sollen, mit Windows 7 kompatibel sind.
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- bei vorhandenen Geräten muss vor Umstieg auf ein neueres Betriebssystem umfassend geprüft werden, ob die gesamte Hard-
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und Software mit dem neuen Betriebssystem kompatibel ist. Ausserdem müssen die Systemvoraussetzungen (mindestens 1 GB
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RAM usw.) für den Betrieb von Windows 7 erfüllt sein. Wenn das vorhandene System gut arbeitet, besteht keine Notwendig-
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keit zum Wechsel, sondern erst, wenn einzusetzende Programme nur noch auf dem neuesten Betriebssystem ausgeführt werden
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können oder das neuere Betriebssystem selbst Funktionen bereitstellt, die genutzt werden sollen.
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Microsoft wird noch bis zum Jahr 2014 Support für Windows XP leisten.
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Achtung, bei Installation von Windows 7 auf vorhandenen Geräten unbedingt vorher Daten sichern! Es werden vorhandene
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Daten und Programme bei der Installation von Windows 7 gelöscht.
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Alle Informationen zum Umstieg auch direkt auf der Microsoft-Seite - hier anklicken......
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