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Neues aus der IT-Welt:

 

Umstieg auf Windows 10 jetzt, später oder doch nicht?

29.07.2015

Ab heute ist Windows 10 ein Jahr lang kostenlos verfügbar, wenn man ein Gerät mit Windows 7 Servicepack 1 hat oder mit Windows

8.1 Update. Lohnt sich der Umstieg und was sollte man vorher beachten?

 

Systemvoraussetzungen u.a.:

1 GB Arbeitsspeicher für die 32bit-Version, 2 GB Arbeitsspeicher für die 64bit-Version.

16 GB Platz auf der Festplatte für die 32bit-Version, 20 GB Platz auf der Festplatte für die 64bit-Version.

DirectX9-fähige Grafikkarte

 

Vor dem Umstieg sollte unbedingt geklärt werden, ob alle Programme unter Windows 10 laufen und es Treiber gibt für Drucker,

Scanner usw.

Ausserdem sollten vor dem Umstieg alle Daten gesichert werden auf DVD, USB-Stick oder externe Festplatte!

 

Einige Vorteile von Windows 10:

Integration von Apps, moderne Oberfläche (mit Elementen von Windows 7 und 8), Sprachsteuerung, Offline-Landkarten-Programm,

komfortables Notizprogramm, Datenaustausch - allerdings über Cloud - mit anderen eigenen Geräten.

 

Einige Nachteile von Windows 10:

Es gibt keine integrierte DVD-Wiedergabe, die neue Oberfläche ist noch nicht konsequent angepasst, manche Funktionen sind nur

schwer erreichbar. Windows-Updates kommen in der Home-Version automatisch und können nicht, z.B. bei Betrieb mit Surfstick,

deaktiviert oder später installiert werden.

 

Umstieg jetzt, später oder doch nicht?

Windows Vista wird noch bis zum Jahr 2017 unterstützt, Windows 7 bis 2020 und Windows 8 bis 2023.

Windows 10 ist nicht wesentlich schneller als Windows 7 oder Windows 8.

Bei wem die Systemvoraussetzungen gegeben sind, sicher ist, dass vorhandene Programme und Peripherie unter Windows 10

funktionieren werden und wer die neuen Funktionen und Oberfläche nutzen will, der wird sicher bald Windows 10 installieren.

Meine Empfehlung: nicht sofort upgraden, sondern erstmal abwarten, bis die ersten Kinderkrankheiten nachgebessert wurden und

Umstellungsberichte nachlesen. Schliesslich ist ein Jahr Zeit für das kostenlose Upgrade.

Und vorher auf jeden Fall Datensicherung auf einen separaten Datenträger durchführen.

 

Weiterführende Informationen:

http://www.microsoft.com/de-de/windows/windows-10-specifications

http://www.golem.de/news/windows-10-im-test-der-umstieg-von-windows-7-auf-10-lohnt-sich-1507-115419.html

 

 

Windows XP wird ab 8. April 2014 von Microsoft nicht mehr aktualisiert                           17.03.2014

 

- das bedeutet aber nicht, dass die Computer mit Windows XP ab diesem Datum nicht mehr funktionieren. Windows XP wird weiterhin

arbeiten, nur Microsoft sendet keine Updates mehr für Windows XP. Und bei einigen Programmen und Treibern für neue Geräte

(Drucker etc. ) werden von den diversen Herstellern keine Versionen mehr für XP verfügbar sein.

Avira z.B. hat angekündigt, dass das Virenschutzprogramm Antivir noch bis Anfang 2015 unter XP aktualisiert werden wird.

Microsoft liefert schon geraume Zeit keine neuen Versionen des Internet Explorers mehr unter XP, aber Mozillas Firefox wird

noch für XP aktualisert und öffnet noch alle Internetseiten.

Das heisst, solange es noch Virenschutzprogramme und Browser gibt, die unter XP Aktualisierungen liefern, müssen Computer

mit Betriebssystem XP noch nicht umgerüstet oder gar stillgelegt werden.

Schätzungsweise jedoch ab Ende 2014, wenn kein aktueller Virenschutz mehr gegeben sein wird, wird man überlegen müssen, ob der

betreffende Computer die Leistung hat, um Windows 7 installieren zu können oder ob die Anschaffung eines neuen Computers

fällig ist.

Scheuen Sie sich auch nicht, einen Computer mit Windows 8 bzw. 8.1 zu kaufen, wir können Ihnen diese Systeme mit der leichter

bedienenden Oberfläche “wie Windows 7” einrichten, wenn Sie das wünschen. Wir beraten Sie gern !

 

 

Hinweise zu Kennzeichnungspflichten im Internet (Abmahnfallen):

 

Für Firmen: Wussten Sie schon, dass jede E-Mail ein Geschäftsbrief ist?

Seit 2007 ist die E-Mail einem Geschäftsbrief gleichzusetzen und muss bei Einzelfirma (nicht ins Handelsregister 

eingetragen) neben der Adresse der Firma mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen und den Nachnamen

des Eigentümers enthalten (E-Mail-Signaturen überprüfen!).

Für GmbHs und Firmen mit Handelsregistereintrag bitte selbst Pflichteinträge nachlesen, z.B. bei (IHK Stuttgart).

 

Impressum Internetseiten:

Nach Telemediengesetz (Jahr 2007) muss ein eine gewerbliche Homepage ein Impressum mit folgenden

Angaben enthalten:

- Name und ladungsfähige Anschrift des Anbieters (Postfach genügt nicht)

- Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme (Telefon, Fax, E-Mail)

- Angabe des Vertretungsberechtigten (bei Personengesellschaften)

- Angabe der Aufsichtsbehörde (falls Tätigkeit behördliche Zulassung voraussetzt)

- Benennung von Register und Registernummer (bei Handelsregistereintrag)

- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (oder Steuernummer)

- bei Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Architekten noch besondere Vorschriften

 

Haftungsausschluss für verlinkte Seiten sollte auf der Internetseite vermerkt sein.

Datenschutzerklärung sollte bei Shops und bei Internetseiten, auf denen z.B. über Kontaktformular Daten der

Interessenten erhoben werden, enthalten sein.

 

Verwendung von Fotos:

keine unerlaubte Verwendung von fremden Fotos oder Musikdateien,

bei gekauften Fotos Fotograf und Quelle angeben,

bei eigenen Fotos beachten, dass Erlaubnis von abgebildeten Personen oder Privatgebäuden vorliegen muss.

 

Internet-Shops und Ebay-Verkauf:

Widerrufsbelehrung bei gewerblich angebotenen Artikeln muss deutlich und klar verständlich geschrieben sein,

unter Angabe aller anfallenden Kosten bei Rückgabe.

Bei Internet-Shops muss Rückgabe innerhalb 14 Tagen angeboten werden (laut Fernabsatzgesetz),

bei gewerblichem Ebay-Verkauf derzeit sogar einen Monat.

 

Zum genaueren Nachlesen:

Sehr interessante Zusammenfassung: Die häufigsten Abmahngründe im Internet (Rechtsanwälte Terhaag & Partner).

Sehr umfangreiches Merkblatt der IHK Nürnberg zu Rechtsfragen rund um das Internet (download pdf).

Und "Marketing auf Twitter, Facebook & Co. – Sechs rechtliche Stolperfallen umgehen" (Rechtsanwalt Rolf Albrecht).

 

 

30.10.2009

Informationen zu Windows 7 - lohnt sich der Umstieg?

Das Betriebssystem Windows 7 ist jetzt lieferbar. Es läuft (bei gleicher Hardwaregrundlage) schneller und stabiler als Vista,

aber erst in den nächsten Wochen werden jetzt nach Markeinführung auf breiter Basis Erfahrungen mit dem neuen

Betriebssystem gesammelt, wieweit es sich in der Praxis bewährt. Einige Drucker, Grafikkarten, Motherboards und Programme

sind (noch ???) nicht mit Windows 7 kompatibel.

Microsoft-Tool für Prüfung Upgrade-Fähigkeit Vista-Rechner - hier herunterladen......

Kompatible Hardware- und Software-Liste - hier einsehen......

 

Meine Empfehlungen:

- bei Anschaffung eines Neugerätes ist auch der Erwerb des neuesten verfügbaren Betriebssystems zu empfehlen, wenn die Pro-

gramme und Peripheriegeräte, die eingesetzt werden sollen, mit Windows 7 kompatibel sind.

- bei vorhandenen Geräten muss vor Umstieg auf ein neueres Betriebssystem umfassend geprüft werden, ob die gesamte Hard-

und Software mit dem neuen Betriebssystem kompatibel ist. Ausserdem müssen die Systemvoraussetzungen (mindestens 1 GB

RAM usw.) für den Betrieb von Windows 7 erfüllt sein. Wenn das vorhandene System gut arbeitet, besteht keine Notwendig-

keit zum Wechsel, sondern erst, wenn einzusetzende Programme nur noch auf dem neuesten Betriebssystem ausgeführt werden

können oder das neuere Betriebssystem selbst Funktionen bereitstellt, die genutzt werden sollen.

Microsoft wird noch bis zum Jahr 2014 Support für Windows XP leisten.

 

Achtung, bei Installation von Windows 7 auf vorhandenen Geräten unbedingt vorher Daten sichern! Es werden vorhandene

Daten und Programme bei der Installation von Windows 7 gelöscht.

 

Alle Informationen zum Umstieg auch direkt auf der Microsoft-Seite - hier anklicken......

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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